Tierschutz in der tiergestützten Pädagogik und Therapie

Oberstes Ziel ist eine art- und tierschutzgerechte Arbeit

Tiergestützte Pädagogik oder Therapie bedeutet, dass der Schulhund, Besuchshund, Kindergartenhund oder Horthund art- und tierschutzgerecht im Haushalt als Familienmitglied lebt und der Umgang mit ihm liebe- und respektvoll ist.

Der Tierschutz verlangt, dass geeignete Hunde vor dem Einsatz gezielt ausgebildet werden, da das Wohlergehen und die körperliche und psychische Gesundheit von Hunden im Rahmen „tiergestützte Pädagogik, Therapie und Intervention“ stets sichergestellt sein müssen. Außerdem müssen die Hunde und Hundeführer bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Verantwortung für den Tierschutz

Da es leider noch keine gesetzlichen Vorgaben zu Ausbildung und Prüfung gibt, obliegt die Verantwortung für den Hund und somit auch der Tierschutz allein dem Hundeführer. Vor jedem Einsatz des Hundes in der tiergestützten Pädagogik, Intervention und Therapie sollte immer zunächst eine Selbstreflexion von Mensch und Hund erfolgen.

Ängstliche oder gestresste Hunde, oder Hunde die in wichtigen Situationen nicht angemessen reagieren, dürfen somit nicht in der tiergestützten Pädagogik eingesetzt werden. Angst und Stress bedeuten für den Hund eine große Belastung und laut Tierschutzgesetz eine Form des Leidens. Außerdem darf nur ein gesunder Hund mit in die Schule, in den Kindergarten, in den Hort oder ins Altenheim!

Tierschutz bedeutet auch, vor dem Einsatz an der Schule eine Verhaltensbeobachtung zur Sicherheit des Hundes  durchzuführen, um insbesondere Hunde mit Verhaltensweisen, die für eine zu große potentielle Belastung der Hunde sprechen herauszufiltern.

Eine Überprüfung des Hundes sollte regelmäßig ca. alle 18 Monate erfolgen, da sich das Verhalten eines Hundes durch äußere und innere Einflüsse immer verändern kann und somit die Sicherheit des Mensch-Hund Teams regelmäßig überprüft werden sollte.